Kataster- und Grundstücksvermessung
Unter die Kataster- und Grundstücksvermessung fallen alle vermessungstechnischen Tätigkeiten zur Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters. Diese sind gesetzlich, d.h. hoheitlich, geregelt.
Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) und andere katasterführende Stellen nehmen die hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen in ihren Ländern vor und beraten kompetent und objektiv in allen Fragen.
Zu den hoheitlichen Vermessungsleistungen zählen:
- Grenzherstellung
- Grundstücksteilung (Zerlegung)
- Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
- Gebäudeeinmessung
- Schlussvermessung
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure:

